Eintrittswunsch

Wer nicht Mitglied der Kirche ist, dies aber werden will, richtet ein Aufnahmegesuch an den für seinen/ ihren Wohnort zuständigen Kirchgemeinderat. Der zuständige Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin führt dann ein Gespräch mit der um Aufnahme ersuchenden Person. 

Das weitere Verfahren wird individuell entsprechend der Kirchenordnung geregelt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden Mitglieder der Kirche, wenn die Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt die Mitgliedschaft erlangen, sofern nicht etwas anderes erklärt wird.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kirchgemeinderat oder dem Pfarrer auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Pfarrer Volker Niesel | Pfarrhaus 36, 6197 Schangnau | Telefon 034 493 31 11 | E-Mail